richter

Satzungen

Verordnungen

§

 

 

 

Verordnung

über das Verbrennen holziger Gartenabfälle
innerhalb geschlossener Ortschaften

 

 

 

Die Stadt Gefrees erlässt auf Grund des § 4 Abs. 4 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (PflADfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1984 (GVBl. S. 100) mit Stadtratsbeschluss vom 27.09.1984 folgende

 

Verordnung

 

§ 1

 

Verbrennen holziger Gartenabfälle

 

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Gefrees dürfen pflanzliche Gartenabfälle, die wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten können (holzige Gartenabfälle), insbesondere Reisig, Zweige und Äste in trockenem Zustand, auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.

 

§ 2

 

Verbrennungszeitraum

 

Das Verbrennen nach § 1 ist nur in der Zeit vom 16. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis 31. Oktober eines jeden Jahres zulässig.

 

§ 3

 

Schutzmaßnahmen

 

Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung, sowie ein übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden, brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.

 

§ 4

 

Ordnungswidrigkeiten

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig pflanzliche Abfälle aus Gärten verbrennt, ohne dass die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllt sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 6 Nr. 4 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes, die mit einer Geldbuße bis 100.000,-- DM belegt werden kann.

 

§ 5

 

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gefrees, den 10.01.1985

 

 

 

 

 

 

Rudolf Ruckdeschel
1. Bürgermeister

 


Aktuelles

button-end


Tonnen-Abfuhrkalender
2013
Abfuhrkalender Die Übersicht
der Abfuhrtermine 
finden Sie hier >

 Fundsachenliste >>


 Wiesenfest-Gefrees-2013

Gefreeser Wiesenfest 2013 Countdown 11.07.2013 20:00 22 Tage